Arbeitsweise und Honorargestaltung

Ich führe eine reine Privatpraxis. Für meine Klienten nehme ich mir die benötigte Zeit, um voll auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können.

Terminabsage

Ich führe eine reine Privatpraxis. Für meine Klienten nehme ich mir die benötigte Zeit, um voll auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können.

Um dies in der Praxis auch umsetzen zu können, plane ich für jede Sitzung sehr viel Zeit ein. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist nicht nur sehr unangenehm, sondern verhindert auch einem anderen Klienten einen früheren Termin wahrnehmen zu können.

Ich bitte Sie daher, einen vereinbarten Termin bei Nichtwahrnehmung mindestens zwei Werktage vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mir vorbehalte, sollte dies nicht der Fall sein, pauschal 95,00 Euro in Rechnung zu stellen.

Anonyme Therapie

Eine Privatpraxis bietet allgemein u.a. den Vorteil, dass die Abrechnung nicht über eine offizielle Stelle, der Krankenkasse oder der Beihilfe erfolgt.

Durch die Möglichkeit als Selbstzahler können wir zudem eine Vereinbarung schließen, dass sie nicht namentlich in der Klientenkartei geführt werden und ebenso keine Angaben über Adresse oder andere persönlichen Daten vorgenommen werden.

Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall bar nach jeder Sitzung gegen Quittung.

Wenn sie die Form einer anonymen Therapie wünschen, äußern sie dies bitte beim Erstkontakt mit mir.

Häufige Fragen

Sie haben eine Frage zu meiner Arbeitsweise - vielleicht finden Sie hier die Antworten:

  • Videogestützte Arbeit

    Hinsichtlich des Kommunikationskanal und Videotelefonie habe ich mich für den für Ärzte und Therapeuten zertifizierten Anbieter redmedical entschieden. Dieser sichert uns eine datengeschützte Verbindung sowie eine einfache Handhabung. Gern können Sie sich diesbezüglich auch noch weiterführend über https://video.redmedical.de informieren. Natürlich berate und informiere ich Sie auch gern in einem telefonischen Vorgespräch.

  • So funktioniert videogestützte Online Arbeit

    Zuerst führen wir ein unverbindliches telefonisches Vorgespräch, in dem sich erfahrungsgemäß schon gut klären lässt, ob Ihr Anliegen für das Medium der Videotelefonie geeignet ist.

    Neben Informationsvermittlung findet, wie im persönlichen Kontakt, eine intensive und persönliche Auseinandersetzung statt. Die Zusammenarbeit funktioniert analog einer Therapie von Angesicht zu Angesicht und wird mit ihnen gemeinsam festgelegt.

    Wenn sich im Verlaufe einer Online Zusammenarbeit der Wunsch oder die Möglichkeit für Sitzungen von Angesicht zu Angesicht ergeben, ist dies jederzeit nach Absprache möglich und wünschenswert.
    Die Abrechnung erfolgt, analog der sonstigen therapeutischen Arbeit, gemäß der bereits dargestellten Honorargestaltung.

  • Termin bei Nichtwahrnehmung

    Ich führe eine reine Privatpraxis. Für meine Klienten nehme ich mir die benötigte Zeit, um voll auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können.

    Um dies in der Praxis auch umsetzen zu können, plane ich für jede Sitzung sehr viel Zeit ein. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist nicht nur sehr unangenehm, sondern verhindert auch einem anderen Klienten einen früheren Termin wahrnehmen zu können.

    Ich bitte Sie daher, einen vereinbarten Termin bei Nichtwahrnehmung mindestens zwei Werktage vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mir vorbehalte, sollte dies nicht der Fall sein, pauschal 95,00 Euro in Rechnung zu stellen.

  • Steuerliche Absetzbarkeit und Kostenübernahmemöglichkeiten

    Eine Übernahme von Beratung oder Coaching durch die Krankenkassen erfolgt grundsätzlich nicht.

    Diese Leistungen sind daher immer als Selbstzahler zu tragen. Sie erhalten nach unserem Gespräch eine Rechnung, die Sie entweder direkt in bar, per ec-Karte oder im Nachgang per Überweisung tätigen können.

    Selbst bezahlte Therapiekosten können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt, sofern diese einen Grenzsatz überschreiten. (§13 II SGB V).

    Eine Übernahme der Kosten einer Therapie kann zudem über eine mögliche private Krankenversicherung je nach vereinbartem Tarif erfolgen.

    Möglich ist dabei auch eine private Zusatzversicherung, vorrangig für den Bereich Heilpraktiker bzw. insbesondere den Baustein Heilpraktiker Psychotherapie betreffend.